Was bedeutet die „weiß-rote Banderole“ an Straßenlaternen?
Es handelt sich hier um ein Verkehrszeichen (Anlage 3 StVO zu § 42 Absatz 2 Richtzeichen, Zeichen 394 Laternenring).
Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten.
Da in Heidesee aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.12.2023 alle Laternen in der Zeit von 01:00 Uhr bis 04:00 Uhr abgeschaltet werden, sind auch alle Laternen mit dem Zeichen 394 – Laternenring markiert worden bzw. werden markiert. Einige Laternen bleiben zudem dauerhaft abgeschaltet.
Dieses Verkehrszeichen informiert darüber, dass im Dunkeln ein Fahrzeug entsprechend beleuchtet werden muss, wenn es dort am Fahrbahnrand hält.
Auch wenn ein Fahrzeugführer dort parkt und beabsichtigt, das Fahrzeug über die Nacht stehen zu lassen, muss es beleuchtet werden.
Auszug § 17 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung:
"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. …".
Die lässt bei Verlassen des Fahrzeuges je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandten Seite. Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel einschalten. Sollte dies bei Ihrem Fahrzeug nicht der Fall sein, so informieren Sie sich bitte in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges.