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Wahlen 2024

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Bürgerinformationen

Verkehrssicherungspflicht von Bäumen im öffentlichen Bereich

Das Gebiet der Gemeinde Heidesee hat eine Fläche von ca. 135 km² und ist durch einen hohen Baumbestand geprägt. Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in unserem Gemeindegebiet weisen ebenfalls einen großen Baum- und Gehölzbewuchs auf. Diese Verkehrsflächen werden u.a. von spielenden Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und Kraftfahrzeugen genutzt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit.

Verkehrssicherheit bedeutet hier, den vorhandenen Baum- und Gehölzbestand in einem gefahrlosen Zustand zu halten. Eine Hauptgefahr stellen dabei vor allem trockene und abgestorbene Äste dar. Oft sind solche Äste erst bei genauerer Betrachtung sichtbar. Auffälliger, aber nicht minder gefährlich, sind kranke oder teilweise bereits abgestorbene Bäume. Auch Äste, welche in die Verkehrsflächen (bspw. Gehweg) wachsen, können eine Gefährdung für die Nutzenden sein und sind somit zu entfernen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, den Baumbestand in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Verpflichtung kommt sie durch den Einsatz einer externen und fachlich qualifizierten Person nach, welche mit der Begutachtung der Bäume im öffentlichen Bereich (außer Wald) beauftragt wird. Die Bäume an den Verkehrsflächen werden jährlich durch ein zertifiziertes Unternehmen gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinien (FLL = Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) kontrolliert und entsprechend den Befunden ggf. bearbeitet.

Darüber hinaus ist die Gemeinde angehalten private Baumbesitzerinnen und Baumbesitzer zu informieren, wenn bekannt wird, dass von deren Bäumen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Jedem, der ein Grundstück besitzt, obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den eigenen Baum- und Gehölzbestand. Sie bzw. er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume und Gehölze an anderen Personen und Sachen zu verhindern.

Sollte durch einen Baum oder ein Gehölz eine Gefährdung für einen privaten Bereich bestehen, bspw. das Nachbargrundstück, so fällt dies grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung. Die Betroffenen müssen sich in diesem Fall auf dem privatrechtlichen Wege mit ihren Nachbarn verständigen.

Insbesondere aufgrund der aktuellen klimatischen Veränderungen und der langen Trockenperioden kann es vermehr zu Schädigungen des Baumbestandes kommen. Daher sollten Baumbestände verstärkt auf ihre Verkehrssicherheit (Totholz) überprüft werden.

Die Gemeinde Heidesee weist ausdrücklich auf die Eigenverantwortung eines jeden hin, der ein Grundstück besitzt.

Unsere Mitarbeitenden, die regelmäßig im Gemeindegebiet unterwegs sind, sind bereits angehalten potenzielle Gefahrenstellen im öffentlichen Bereich aufzunehmen und zu melden. Die Gefährdungen werden dann zeitnah beseitigt oder für die Öffentlichkeit gesperrt.

Aufgrund der Größe des Gemeindegebietes sind wir auch für die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger sehr dankbar. Sollten Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit feststellen, so können Sie diese telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung melden. Alternativ ist dies auch über „Maerker Heidesee“ möglich. Über dieses Portal können Infrastrukturprobleme einfach und digital gemeldet werden. Dies kann über die Webseite der Gemeinde oder aber über die Maerker-App (Android / iOS) erfolgen.