Warum müssen Katzen in Heidesee gechippt und kastriert sein?
Sehr geehrte Bürger*innen und Gäste der Gemeinde Heidesee,
in diesem Artikel möchten wir Ihnen die Notwendigkeit erläutern, warum es insbesondere für das Tierwohl wichtig ist, dass alle freilaufenden Katzen kastriert, mittels Mikrochip gekennzeichnet und bei einem Haustierregister (TASSO e.V., Findefix) registriert werden müssen.
Durch Mitarbeiter*innen des Tierheims Märkisch Buchholz wurde die Gemeinde bereits 2018 auf das „Paderborner Modell“ aufmerksam gemacht. Ausgangssituation für den Erlass dieser Verordnung war, dass trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine die Zahl der im Stadtgebiet Paderborn ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme in sehr starkem Maße zugenommen hatten. Die betroffenen Tiere pflanzten sich unkontrolliert fort und mussten teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen.
In der Stadt Paderborn wurde dazu bereits 2008 eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: „Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.“
Auch in der Gemeinde Heidesee leben ausgesetzte, herrenlose und verwilderte Katzen. Deshalb wurde das „Paderborner Modell“ mit Beschluss der Gemeindevertretung im Februar 2019 in Form der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Heidesee (OBV Heidesee) übernommen. Seit dem gilt auch in der Gemeinde Heidesee:
Auszug aus der OBV Heidesee
- § 7 Tierhaltung und Führung:
…
(4) Katzenhalter, die der Katze (mit einem Lebensalter ab fünf Monaten) Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen und bei einem Haustierregister (TASSO e.V., Findefix) zu registrieren.
Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt.
(5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Die Gemeinde Heidesee muss gegebenenfalls für die Unterbringung, tierärztliche Versorgung und Kastration herrenloser Katzen sorgen und für die Finanzierung aufkommen. Haben die Katzen bereits Junge, müssen diese nebst Mutterkatze schnellstmöglich durch die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes – oft in Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümer*innen oder Anlieger*innen – eingefangen und den Tierheim-Mitarbeitenden zur medizinischen Versorgung und Kastration übergeben werden. Hier werden die Katzen auch mit einem Mikrochip versehen und registriert. Mutterkatzen werden in der Regel an der Fundstelle wieder ausgesetzt, weil diese oft verwildert und nicht vermittelbar sind. Jungkatzen finden oft über das Tierheim ein neues Zuhause. Bis es soweit ist, zahlt die Gemeinde Heidesee die Kosten der Unterbringung aus dem Gemeindehaushalt – und zwar für bis zu 90 Tage. Bei einem Tagessatz von 7 € fallen allein für eine Katze bis zu 630 € an, bei einer vierköpfigen Katzenfamilie belaufen sich die Kosten für die Kommune auf bis zu 2.520 € zzgl. Impfung und Tierarztkosten!!!
Warum aber sollen die Katzen gechippt sein? Es gibt auch Katzen, die irrtümlich für herrenlos gehalten werden. Diese werden dann – in der Regel durch Hinweise von besorgten Bürger*innen – ins Tierheim verbracht. Ist ein Mikrochip vorhanden, kann sofort ermittelt werden, wer Eigentümer*in des Tieres ist. Diese werden dann entsprechend über den Verbleib ihrer Katze informiert. Dies setzt natürlich voraus, dass die Chipnummer bei einem Haustierregister, wie bspw. Tasso e.V. oder Findefix, gemeldet ist. Auch verletzte oder tote Katzen können durch den Mikrochip identifiziert und die Eigentümer*innen informiert werden. Im Übrigen kommen Katzen – anders als Hunde – ihrer Bezugsperson im Tierheim nicht mit dem Schwanz wedelnd entgegen, das Gegenteil ist erfahrungsgemäß oft der Fall. So kam es bereits mehrfach vor, dass Herrchen oder Frauchen sich nicht sicher waren, ob diese traurige Katze dort im Tierheim tatsächlich ihr vermisstes Tier war.
Eins ist klar: Selbst eine flächendeckende Kastrationspflicht bringt wenig, wenn die allgemeine Einstellung zum verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren zu wünschen übrig lässt. Also bitte achten Sie als Katzenhalter*in darauf, dass Ihre Katzen mit einem Lebensalter ab fünf Monaten, die Zugang ins Freie haben, zuvor von einem Tierarzt kastriert, gechippt und durch den Tierarzt oder durch Sie selbst bei einem Haustierregister registriert werden müssen.
Wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt – und sei es auch nur in den Sommermonaten – gilt gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Katzenhalter*in. Es ergeben sich aus dieser Handlung heraus Konsequenzen, die über die bloße Freude am Tier hinausgehen. Im Sinne des Tierwohls entstehen hier die Pflichten für die Kastration, die Kennzeichnung und gegebenenfalls die tiermedizinische Versorgung zu sorgen und finanziell dafür aufzukommen.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass Zuwiderhandlungen gegen die OBV Heidesee mit einer Geldbuße von 5 € bis 1.000 € geahndet werden können.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Heidesee oder an den Tierschutzverein Königs Wusterhausen e. V.
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Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Beitrag für das Zusammenleben in unserer Gemeinde.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Heidesee