Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
Die Antragsstellung muss in der Regel persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald erfolgen. Bestimmte Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis können auch im Einwohnermeldeamt (mit Termin) der Gemeinde Heidesee abgegeben werden.
Dies betrifft folgende Führerscheinklassen: B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat)
Alle anderen Anträge, wie z.B. Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis werden ab dem 01.09.2023 nur noch mit vorheriger Buchung eines Termins durch das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Heidesee angenommen.
Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen und es ist ein erneuter Termin zu vereinbaren.
Termine können nur für die Sprechzeiten am Dienstag oder Freitag gebucht werden.
Hier geht es zum Online-Termin-Kalender.
Alle oben genannten Anträge können bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landkreis Dahme-Spreewald während der Sprechzeiten eingereicht werden.
Hier sind aktuell keine Termine erforderlich, jedoch kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen.
Achten Sie auch hier auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Öffnungszeiten
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Landkreis Dahme-Spreewald Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Fontaneplatz 10 15711 Königs Wusterhausen |
Landkreis Dahme-Spreewald Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Weinbergstraße 1 15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) |
Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat):
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (erhalten Sie vorab in Ihrer Fahrschule/beim Einwohnermeldeamt/bei der Fahrerlaubnisbehörde)
- inkl. Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
- Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle
- Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
- inkl. Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist) - Original und Kopie
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
- Achtung bei Begleiteten Fahren ab 17:
- Für jede Begleitperson ein Formular "Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" (erhalten Sie vorab in Ihrer Fahrschule/beim Einwohnermeldeamt/bei der Fahrerlaubnisbehörde)
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Für jede Begleitperson ein Formular "Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" (erhalten Sie vorab in Ihrer Fahrschule/beim Einwohnermeldeamt/bei der Fahrerlaubnisbehörde)
- Zahlung der Gebühr im Einwohnermeldeamt (Bar oder EC)
- Gebühr richtet sich nach dem individuellen Inhalt Ihres Antrages
- Achtung: Zusätzlich die Bearbeitungsgebühr der Gemeinde bei Abgabe im Einwohnermeldeamt
- Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten
- Bsp. 1: Erstantrag mit Probe, Klasse B = 49,80 Euro
- Bsp. 2: Erstantrag ab 17 Jahre mit Probe, 2 Begleitpersonen, Klasse B = 64,80 Euro
Unterlagen für Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- siehe Webseite der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehöde
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Fahrerlaubnisbehörde.