Schiedsstelle
In Heidesee hilft Herr Dähn, unser Schiedsmann, einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Im Mai 2025 wurde er vom Direktor des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen für eine Amtszeit von 5 Jahren vereidigt. Der Gang zum Schiedsamt ist zwar nicht immer vorgeschrieben, oft aber der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen ist jedoch die Einschaltung eines Schiedsmannes verpflichtend, ehe man sich an das Gericht wendet, zum Beispiel bei Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (Hausfriedensbruch, Beleidigung) oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Vor dem Weg zum Gericht
Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen, um diesen den Weg zum Gericht zu ersparen.
Die Schiedsstelle ist zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in:
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Herausgabe von Sachen
- nachbarrechtliche Belange
- in Fällen von Lärm- und Geruchsbelästigung
- Strafsachen
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss
- Namen
- Vornamen
- Anschrift der Parteien
- die Angabe des Streitgegenstandes sowie
- die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Das Antragsverfahren wird von der Schiedsstelle aufgenommen.
Bei der Antragsstellung ist eine Gebühr (Vorschuss) zu entrichten, die in der Regel 50,00 Euro beträgt. Eine genaue Gebührenrechnung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.
Weitere Informationen finden sie hier: https://www.bds-cottbus.de/230.html
Sprechzeit der Schiedsperson
Der Schiedsmann der Gemeinde Heidesee, Herr Dähn, führt Sprechstunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch.
Telefon: | 0155 - 63652575 |
E-Mail: | folgt |