Schiedsstelle

In Heidesee hilft Frau Schramm, unsere seit Dezember 2004 tätige Schiedsfrau, einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Im Dezember 2021 wurde sie erneut vom Direktor des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren vereidigt. Der Gang zum Schiedsamt ist zwar nicht immer vorgeschrieben, oft aber der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen ist jedoch die Einschaltung einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes verpflichtend, ehe man sich an das Gericht wenden kann, zum Beispiel bei Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (Hausfriedensbruch, Beleidigung) oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. 

Sprechzeit der Schiedsperson

Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee, Frau Schramm, führt Sprechstunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch.

Telefon: 0172 9597928
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Anschrift:


Gemeinde Heidesee
OT Friedersdorf
Lindenstraße 14 b
15754 Heidesee

Tel.: 033767 7950
Fax: 033767 79510
E-Mail: post@gemeinde-heidesee.de

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:


Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Online Terminvergabe