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Aktuelles

Änderungen der Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigung Nachtruhe und Tongeräte sowie Feuerwerke

Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordneten die für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Ministerien des Landes Brandenburg neue Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen betreffend die Nachtruhe, die Benutzung von Tongeräten sowie für das Abbrennen von Feuerwerken.

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Was man für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wissen muss

- Niederlausitzer Studieninstitut organisierte Probe-Einstellungstests beim Karrieretag im Landratsamt

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Neue Hundehalteverordnung im Land Brandenburg ab dem 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 tritt im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung (HundehV) in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bisher geltende Hundehalterverordnung von 2004 und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, die alle Hundehalter in der Gemeinde beachten sollten.

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Ferienzeit ist Badezeit!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste,

die Ferien haben begonnen – und Ferienzeit ist Badezeit! Die Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen und die Gemeinde möchten dazu beitragen, dass es für alle schöne und unbeschwerte Ferien werden und geben Ihnen daher einige wichtige Tipps, die Sie auch gerne weitererzählen dürfen.

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