Das Ordnungsamt informiert zur ab 01.01.2026 gültigen Hundesteuersatzung und der Anmeldepflicht beim Ordnungsamt
Die Hundehalterinnen oder Hundehalter sind verpflichtet, gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung –HundehV) zuletzt geändert am 24.06.2024,
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