Information des Einwohnermeldeamtes - Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich
Zum 01. Januar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit einer Übermittlungssperre an das Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.
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