Das Ordnungsamt informiert zur ab 01.01.2026 gültigen Hundesteuersatzung und der Anmeldepflicht beim Ordnungsamt
Die Hundehalterinnen oder Hundehalter sind verpflichtet, gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung –HundehV) zuletzt geändert am 24.06.2024,
- Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder
- bei Welpen – wenn diese durch Geburt einer von ihnen gehaltenen Hündin zugewachsen sind – nachdem diese drei Monate alt geworden sind,
bei der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße 14 b in 15754 Heidesee anzumelden.
Mit der Anmeldung wird entsprechend der 10. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 19. März 2025 eine Anmeldegebühr von mindestens 15,00 € fällig.