Information des Einwohnermeldeamtes - Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich
Zum 01. Januar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit einer Übermittlungssperre an das Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.
Demnach sind die Meldebehörden jetzt einmal jährlich zum 31. März verpflichtet, Daten von Personen, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an die Bundeswehr zu übermitteln. Übermittelt werden: Name, Vorname, aktuelle Anschrift und Geburtsdatum.
Die Bundeswehr verwendet die Daten ausschließlich zur Übersendung von Informationsmaterial über freiwillige Wehrdienstangebote.
Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden somit aus dem Melderegister gelöscht!
Andere Widersprüche bleiben bestehen
Andere Widerspruchsrechte gemäß BMG – zum Beispiel gegen die Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen oder zu Ehe- und Altersjubiläen – bleiben von dieser Änderung unberührt und die dafür bereits gesetzten Übermittlungssperren haben auch weiterhin Bestand.
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