Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin Mandatsverzicht im Ortsbeirat Prieros
Gemäß § 60 Abs. 3 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) i. V. m. § 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) gebe ich folgendes bekannt:
Das gewählte Mitglied des Ortsbeirates Prieros der Gemeinde Heidesee, Herr Thomas Wolter - Wahlvorschlag „Bürger für Bürger“ – verzichtet gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf sein Mandat. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Prieros mit sofortiger Wirkung.
Gemäß § 60 Abs. 3 S. 4 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass auf dem Wahlvorschlag „Bürger für Bürger“ keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, so bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
Heidesee, 10.04.2025
gez.
Hahn
Wahlleiterin