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Datenschutzinformationen

Informationsblatt Datenschutz - Steuern

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO) für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer

 

Gewerbesteuer

Verantwortlicher:

Gemeinde Heidesee

vertreten durch den Bürgermeister

OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee

Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragter:

Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25

86522 Schrobenhausen

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Veranlagung von Gewerbesteuer

Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO,

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommunalabgabengesetz, Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personen- bezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelas- senen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personen- bezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiter- verarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.

Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

Rechte der Betroffenen:

Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.

Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus: Art. 6 DSGVO, §§ 5, 14a, 35a Gewerbesteuergesetz (GewStG), §§ 85, 29b, 29c, 149 Abgaben- ordnung

 

 

Grundsteuer

Verantwortlicher:

Gemeinde Heidesee

vertreten durch den Bürgermeister

OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee

Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragter:

Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25

86522 Schrobenhausen

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Veranlagung von Grundsteuer

Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommunalabgabengesetz, Grundsteuergesetz, Grundsteuer-Richtlinien und -Erlasse

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personen- bezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.

Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

Rechte der Betroffenen:

Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.

Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

Art. 6 DSGVO, §§ 10, 19 Grundsteuergesetz (GrStG),§§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung

 

 

Hundesteuer

Verantwortlicher:

Gemeinde Heidesee

vertreten durch den Bürgermeister

OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee

Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragter:

Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25

86522 Schrobenhausen

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Veranlagung von Hundesteuer

Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO,            Abgabenordnung, Kommunalabgaben- gesetz, Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zuge- lassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personenbezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.

Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

Rechte der Betroffenen:

Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.

Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

Art. 6 DSGVO, §§ 3 Hundesteuersatzung, §§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung

 

 

Zweitwohnungssteuer

Verantwortlicher:

Gemeinde Heidesee

vertreten durch den Bürgermeister

OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee

Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragter:

Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25

86522 Schrobenhausen

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Veranlagung von Zweitwohnungssteuer

Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO,            Abgabenordnung, Kommunalabgaben- gesetz, Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personenbezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.

Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

Rechte der Betroffenen:

Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.

Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

Art. 6 DSGVO, §§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung,§§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung