Informationsblatt Datenschutz - Steuern
Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO) für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer
Gewerbesteuer
Verantwortlicher:
Gemeinde Heidesee
vertreten durch den Bürgermeister
OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee
Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail:
Datenschutzbeauftragter:
Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25
86522 Schrobenhausen
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Veranlagung von Gewerbesteuer
Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO,
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommunalabgabengesetz, Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien
Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personen- bezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelas- senen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personen- bezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiter- verarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.
Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Rechte der Betroffenen:
Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.
Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus: Art. 6 DSGVO, §§ 5, 14a, 35a Gewerbesteuergesetz (GewStG), §§ 85, 29b, 29c, 149 Abgaben- ordnung
Grundsteuer
Verantwortlicher:
Gemeinde Heidesee
vertreten durch den Bürgermeister
OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee
Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail:
Datenschutzbeauftragter:
Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25
86522 Schrobenhausen
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Veranlagung von Grundsteuer
Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommunalabgabengesetz, Grundsteuergesetz, Grundsteuer-Richtlinien und -Erlasse
Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personen- bezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.
Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Rechte der Betroffenen:
Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.
Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, §§ 10, 19 Grundsteuergesetz (GrStG),§§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung
Hundesteuer
Verantwortlicher:
Gemeinde Heidesee
vertreten durch den Bürgermeister
OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee
Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail:
Datenschutzbeauftragter:
Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25
86522 Schrobenhausen
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Veranlagung von Hundesteuer
Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, Abgabenordnung, Kommunalabgaben- gesetz, Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee
Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zuge- lassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personenbezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.
Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Rechte der Betroffenen:
Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.
Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, §§ 3 Hundesteuersatzung, §§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung
Zweitwohnungssteuer
Verantwortlicher:
Gemeinde Heidesee
vertreten durch den Bürgermeister
OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee
Telefon: (033767) 795-0, Fax (033767) 795-10, E-Mail:
Datenschutzbeauftragter:
Secure Consult GmbH & Co. KG Postfach 12 25
86522 Schrobenhausen
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Veranlagung von Zweitwohnungssteuer
Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, Abgabenordnung, Kommunalabgaben- gesetz, Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidesee gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§§ 29b und 29c Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobene personenbezogene Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.
Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Rechte der Betroffenen:
Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15-18, 20 und 21 zu.
Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, §§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung,§§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung