Informationsblatt - Datenschutz - Gewässerunterhaltungsumlage
Gewässerunterhaltungsumlage
Verantwortlicher:
Gemeinde Heidesee
Vertreten durch den Bürgermeister
OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee Telefon: 033767/795-0
Fax: 033767/795-10
E-Mail:
Datenschutzbeauftragter:
Secure Consult GmbH Co. KG Postfach 12 25
86522 Schrobbenhausen
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Wir verarbeiten bei der Wahrnehmung der uns gesetzlich übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten ist für die Veranlagung der Gewässerunterhaltungsumlage erforderlich.
Rechtsgrundlagen dafür sind Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, Brandenburgisches Wassergesetz, Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung, Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Umlageverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt und erforderlich ist oder Sie hierin eingewilligt haben. Die Übermittlung an private Dritte geschieht nur auf Ihre Veranlassung. Weiterhin erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger. Dazu gehören insbesondere von uns eingesetzte Dienstleister, wenn diese als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter in diesem Sinne sind z. B. der IT-Systembetreuer, die Liegenschaftssoftwareanbieter, die Finanzbuchhaltung.
Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Drittländer statt.
Löschung der personenbezogenen Daten:
Personenbedingte Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Umlageverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die Verjährungsfristen ((§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) sowie§§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Rechte der Betroffenen:
Nach der DSGVO stehen Ihnen Rechte gemäß Artikel 15 – 18, 20 und 21 zu. Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 DSGVO, § 6 Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage