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Aktuelle Informationen

Fachbereiche

In der Verwaltung der Gemeinde Heidesee arbeiten ca. 35 Mitarbeiter*innen, insgesamt hat die Gemeinde Heidesee in saisonal schwankender Zahl sogar etwa 150 Mitarbeiter*innen.

Für die Erledigung der zahlreichen Aufgaben sind neben dem Geschäftsbereich des Bürgermeisters vier Fachbereiche zuständig, die in flacher Verwaltungsstruktur nicht weiter untergliedert sind und sich auf folgenden Seiten kurz vorstellen.

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Um-/Anmeldeformular Vereine

Fehlt Ihr Verein auf unserer Webseite noch?
Möchten Sie eine Ergänzung oder Änderung an Ihrem Eintrag vornehmen?
Dann füllen Sie bitte das An-/Ummeldeformular aus und senden Sie es uns an folgende Adresse:

Gemeinde Heidesee
z.H. Frau Brackmann
OT Friedersdorf
Lindenstraße 14b
15754 Heidesee

Oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns sehr über alle Ihre Beiträge!

 

 

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An-/Ummeldeformular Branchen

Sie wurden mit Ihrem Gewerbe nicht im Branchenverzeichnis erwähnt?
Oder möchten Sie eine Änderung zu Ihrem Eintrag vornehmen?
Dann füllen Sie bitte das An- und Ummeldeformular aus und senden Sie es uns an folgende Adresse:

Gemeinde Heidesee
z.H. Frau Brackmann
OT Friedersdorf
Lindenstraße 14b
15754 Heidesee

Oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Schiedsstelle

Schiedsstelle

In Heidesee hilft Frau Schramm, unsere seit Dezember 2004 tätige Schiedsfrau, einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Im Dezember 2021 wurde sie erneut vom Direktor des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren vereidigt. Der Gang zum Schiedsamt ist zwar nicht immer vorgeschrieben, oft aber der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen ist jedoch die Einschaltung einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes verpflichtend, ehe man sich an das Gericht wenden kann, zum Beispiel bei Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (Hausfriedensbruch, Beleidigung) oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. 

Vor dem Weg zum Gericht

Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen, um diesen den Weg zum Gericht zu ersparen.

Die Schiedsstelle ist zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in:

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
    • Schadenersatz
    • Schmerzensgeld
    • Herausgabe von Sachen
    • nachbarrechtliche Belange
    • in Fällen von Lärm- und Geruchsbelästigung
  • Strafsachen
    • Beleidigung
    • Verletzung des Briefgeheimnisses
    • Körperverletzung
    • Bedrohung
    • Sachbeschädigung

Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss

  • Namen
  • Vornamen
  • Anschrift der Parteien
  • die Angabe des Streitgegenstandes sowie
  • die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

Das Antragsverfahren wird von der Schiedsstelle aufgenommen.

Bei der Antragsstellung ist eine Gebühr (Vorschuss) zu entrichten, die in der Regel 50,00 Euro beträgt. Eine genaue Gebührenrechnung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.

Weitere Informationen finden sie hier: https://www.bds-cottbus.de/230.html

Sprechzeit der Schiedsperson

Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee, Frau Schramm, führt Sprechstunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch.

Telefon: 033767 795 518
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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