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Wahlen

Korrektur Wahlbekanntmachung: Unterstützungsunterschriften

Information zu Unterstützungsunterschriften zur Wahl zum Ortsbeirat in den Ortsteilen Blossin, Dannenreich und Streganz

Aufgrund der maßgeblichen Einwohnerzahlen sind zur Wahl zum Ortsbeirat der Ortsteile Blossin, Dannenreich und Streganz keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die Angaben in der im Amtsblatt Nr. 3/2024 veröffentlichen Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin vom 23.02.2024 sind für die Wahl zum Ortsbeirat in den Ortsteilen Blossin, Dannenreich und Streganz wie folgt zu korrigieren:

B         Wahl zum Ortsbeirat der Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow, Kolberg, Prieros, Streganz und Wolzig

6.        Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer oder eines Einzelbewerbenden, die oder der von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nicht befreit ist, sind für die zur wählenden Ortsbeiräte Blossin, Dannenreich und Streganz keine, für die Ortsbeiräte Dolgenbrodt, Gussow, Kolberg und Wolzig mindestens 3 und für die Ortsbeiräte Bindow, Friedersdorf, Gräbendorf und Prieros mindestens 5 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

 

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