Erhöhung Essensgeld in Kindertagesstätten
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Personensorgeberechtige,
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 mit Beschluss Nr. 047/24 die Festsetzung der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern bzw. Personensorgeberechtigen zur Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Heidesee pro Portion Mittag und Versorgungstag entsprechend den Empfehlungen der AG § 78 „Kinderbetreuung“ Sozialgesetzbuch VIII festgesetzt hat.
Festsetzung der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen |
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bisher: |
ab dem 01.08.2024: |
ab dem 01.01.2025: |
1,80 € pro Portion |
2,28 € pro Portion |
2,34 € pro Portion |
Die AG § 78 „Kinderbetreuung“ Sozialgesetzbuch VIII hat zur Umsetzung des § 17 „Elternbeiträge“ des KitaG in Bezug auf die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen 2015 erstmals eine Empfehlung ausgesprochen. Diese Empfehlung wurde nun zum vierten Mal fortgeschrieben. In der Gemeinde Heidesee erfolgte seit der Festsetzung 2017 keine Erhöhung des durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten zu entrichtenden Satzes.
Die Gemeindevertretung stimmte in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 der vierten Empfehlung und somit der Erhöhung mit der Festsetzung ab dem 01.08.2024 und einer weiteren Festsetzung ab dem 01.01.2025 zu.
Die Rechtsgrundlage für diesen Beschluss bildet § 2 Abs. 3 der Essengeldsatzung der Gemeinde Heidesee (Kita-Essengeldsatzung).
Der Bindower Dorfkrug wird aufgrund des o.g. Beschlusses der Gemeindevertretung ab dem 01.08.2024 statt der gewohnten 1,80 € nun 2,28 € und ab dem 01.01.2025 2,34 € für jede angemeldete Portion Mittagessen in unseren Kindertagesstätten mit Ihnen abrechnen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese gern per Mail an:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das Ordnungsamt der Gemeinde Heidesee