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Grundsteuerreform

Informationen des Finanzamtes

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wird geregelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sog. Hauptfeststellung). Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert ab.

Daher ist jede Eigentümerin/ jeder Eigentümer eines Grundstückes auf den Stichtag 01.01.2022 - ob selbstgenutzt oder vermietet - zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 verpflichtet, eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben.

Zur Umsetzung dieser Reform hat das Ministerium der Finanzen und Europa in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern mehrere Informationskanäle eröffnet, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren.

Hierzu zählen die Informationsschreiben, die an die Steuerpflichtigen im Mai/ Juni versendet werden sowie die Informationsveranstaltungen des Finanzamtes Königs Wusterhausn in den Kommunen Lübben (07.07.2022), Schönefeld (13.07.2022), Königs Wusterhausen (14.07.2022), die Grundsteuertage jeweils am Dienstag und Donnerstag innerhalb der Sprechzeiten der Service- und Informationsstelle. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03375/275 - 0 persönlich Auskünfte/ Hilfestellung zu Fragen rund um die Grundsteuerreform.

Darüber hinaus werden allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform seit dem 03.05.2022 unter der landesweiten Hotline 0331/200 600 20 beantwortet.

Bürgerinnen und Bürgern stehen zur Informationserlangung in Sachen Grundsteuerreform die Webseite der Finanzverwaltung Brandenburg grundsteuer.brandenburg.de zur Verfügung.