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Aktuelles

Ehrenamtsausschreibung einer stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Heidesee

Die Gemeinde Heidesee sucht eine ehrenamtliche stellvertretende Schiedsperson

Durch Beschluss der Gemeindevertretung am 29.04.2025 wurde Herr Dähn für die Dauer von 5 Jahren zur Schiedsperson gewählt. Für den Fall der Verhinderung sucht die Gemeinde Heidesee eine stellvertretende Schiedsperson. Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson sollen sich gegenseitig vertreten.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Eine Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig. Zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Sollten Sie sich für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson interessieren, können Sie sich um dieses Amt bewerben und sich zur Wahl zu stellen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen.

Zur Wahl muss der Bewerber

  • ausreichende Eignung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte haben,
  • über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen,
  • Wahlrecht besitzen,
  • wohnhaft in der Gemeinde Heidesee sein und
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Interessenten richten ihre Bewerbung mit Lebenslauf bitte bis spätestens 30.08.2026 an die

Gemeinde Heidesee
Frau Hahn
Lindenstraße 14b
15754 Heidesee
bzw. per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ehrenamtsausschreibung zum Download (PDF)