Das Ordnungsamt informiert zur Geflügelpest
In der Gemeinde Heidesee gilt die Aufstallungspflicht in Teilen weiterhin.
Pressemitteilung des Landkreises Dahme-Spreewald
Geflügelpest: Schutzmaßnahmen werden punktuell festgesetzt
Aufstallungspflicht für Geflügel gilt nicht überall in Dahme-Spreewald
2025 / 2030 – 02.12.2025
Der Landkreis Dahme-Spreewald lockert weitgehend die zur Eindämmung der Geflügelpest geltenden Schutzmaßnahmen. Die Veterinärbehörde beschränkt in einer Tierseuchenallgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 28 vom 01.12.2025) die Aufstallungspflicht in drei Restriktionszonen, in denen die Nutzgeflügeldichte besonders hoch ist.
Nähere Informationen und die Karte zu den Ortsteilen in denen die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 3/2025 weiterhin gilt:
https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/gefluegelpest-schutzmassnahmen-werden-punktuell-festgesetzt/147906