Skip to main content

Selbstauskunf

Weitere Informationen

Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.

Meldebescheinigung

Weitere Informationen

Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:

  • Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • aktuelle Anschrift,
  • Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)

Übermittlungssperre

Weitere Informationen

Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.

Auskunftssperre

Weitere Informationen

Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.

Abmeldung Nebenwohnung

Weitere Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an. 

Abmeldung ins Ausland

Weitere Informationen

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.

Befreiung der Ausweispflich

Weitere Informationen

Gem. § 1 Abs. III Nds. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausweispflicht befreit werden.

Statusabfrage hoheitlicher Dokumente

Weitere Informationen

Sie können den Status Ihrer beantragten Dokumente online abfragen. Sie benötigen dazu die Nummer des beantragten Dokuments

Verlust von Dokumente

Weitere Informationen

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses melden