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Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl gesucht!

Für die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag im Jahr 2025 werden ca. 100 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den 11 Ortsteilen und in den Briefwahllokalen der Gemeinde Heidesee gesucht.

Das Grundgesetz bestimmt, dass nach Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden müssen.

Der voraussichtliche Wahltermin soll der 23. Februar 2025 sein, welcher jedoch noch offiziell durch den Bundespräsidenten zu bestimmen ist.

Sobald der Wahltermin feststeht, wird dieser durch die Bundeswahlleiterin veröffentlicht werden.

Sollten Sie Interesse an der Mitarbeit in einem Wahllokal haben, können Sie ganz einfach die Online-Anmeldung durchführen:

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Jeder Wahlbezirk (Wahllokal) erhält eine Wahlvorsteherin bzw. einen Wahlvorsteher, deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter und Beisitzerinnen bzw. Beisitzer. Bis zu acht Personen je Wahlbezirk stellen am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Stimmabgabe und die Stimmauszählung sicher.

Die Wahlvorstehenden, deren Stellvertretungen und die Schriftführerinnen bzw. die Schriftführer erhalten vorab eine Schulung durch die Wahlbehörde sowie entsprechende Unterlagen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden durch die jeweilige wahlvorstehende Person informiert und in ihre Aufgaben eingewiesen. Die Mitarbeit im Wahlvorstand setzt im Übrigen keine besonderen Kenntnisse voraus. Sie ist eine Aufgabe, die jede wahlberechtigte Person whrnehmen kann.

1. Was gibt es im Wahlvorstand zu tun?

  • die Öffnung des Wahllokals um 8.00 Uhr
  • die Wahlberechtigung prüfen
  • die Stimmzettel ausgeben
  • die Stimmabgabevermerke im Wahlberechtigten-Verzeichnis anbringen
  • die Wahlurne zum Einwurf des Stimmzettels freigeben
  • das Wahllokal und insbesondere die Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen
  • und schließlich ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszählen

2. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wahlhelfende bei der Bundestagswahl müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
  • ihre Zustimmung zur Speicherung der persönlichen Angaben in der Wahlhelferdatei der Gemeinde erteilen.

 3. Wo werden Sie eingesetzt?

Unsere engagierten und zuverlässigen Wahlhelfenden können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen mitarbeiten.

Ihre Wünsche als Wahlhelfende hinsichtlich Ihrer Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt. Eine Übersicht der Wahllokale wird rechtzeitig vor der Wahl auf der Webseite der Gemeinde sowie im Amtsblatt bekannt gemacht.

Weitere Informationen zum Thema Wahlhelfende finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin

Kontaktdaten Wahlbehörde

Gemeinde Heidesee
Wahlbehörde
Lindenstr. 14 B
15754 Heidesee

Tel.: 033767 795 316/317
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.