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Aktuelles

Oeffentliche Bekanntmachung-Aufforderung Benennung Wahlausschuss

Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss im

Wahlgebiet der Gemeinde Heidesee für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

Hiermit fordere ich entsprechend § 16 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, in Verbindung mit § 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung die in der Gemeinde Heidesee vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, mir bis zum 16.02.2024 wahlberechtigte Personen als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Mitwirkung nach § 92 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz.

Der Wahlausschuss ist u.a. für die Zulassung der Wahlvorschläge und für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig.

Es wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlausschuss nach § 92 Abs. 4 und 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz hingewiesen. Demnach dürfen u.a. Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber, deren Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen sowie Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher oder Mitglieder der Wahlvorstände nicht Mitglied im Wahlausschuss sein.

Der Vorschlag soll den Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit enthalten.

Die Vorschläge sind schriftlich an:

Gemeinde Heidesee
Wahlbehörde
Lindenstr. 14 B
15754 Heidesee

oder per E-Mail an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

zu richten.

 

Stefanie Hahn

Wahlleiterin Gemeinde Heidesee

 

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