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Informationen zum Umgang mit Kopfläusen

Sehr geehrte Eltern,

in den letzten Wochen ist ein vermehrtes und wiederholtes Auftreten von Kopfläusen in den Kitas und Schulen der Gemeinde festgestellt worden. Unsere Einrichtungen haben bereits Maßnahmen ergriffen. Die betroffenen Familien sind informiert sowie zur Durchführung der entsprechenden Behandlungsschritte aufgefordert worden.

Aufgrund des dennoch wiederholten Auftretens von Kopfläusen möchten wir Ihnen hier ergänzend noch einige wichtige Informationen zum Umgang mit Kopfläusen bereitstellen.

Was tun bei Läusebefall?

Meldung machen

Falls Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.

Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule oder Kita Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt. Sie werden dann von der Leitung oder dem pädagogischen Personal der Einrichtung aufgefordert, den Kopf Ihres Kindes genau zu kontrollieren und – falls Sie „fündig werden“ – den Kopflausbefall entsprechend den empfohlenen Maßnahmen zu behandeln.

Wenn in einer Gemeinschaftseinrichtung ein Fall von Kopfläusen auftritt, ist die Leitung der Einrichtung verpflichtet, das Gesundheitsamt namentlich davon zu benachrichtigen (vgl. IfSG §34 Abs. 6). Außerdem informiert sie die Eltern der gleichen Gruppe oder Klasse über das Auftreten der Kopfläuse (natürlich anonym) und fordert sie zur Untersuchung – und gegebenenfalls Behandlung – ihrer Kinder auf.

Behandlung durchführen

Sie sollten umgehend mit der Behandlung beginnen. Hier einige Schritte, die Sie beachten sollten:

Geeignetes Läusemittel verwenden und Haare mit einem Läusekamm nass auskämmen

  • Besorgen Sie sich ein wirksames Läusemittel aus der Apotheke und folgen Sie genau den Anweisungen (1. Anwendung).
  • Auch wenn das Mittel eine einmalige Anwendung verspricht, muss dennoch nach 8 bis 10 Tagen eine erneute Behandlung erfolgen (2. Anwendung).
  • Das nasse Auskämmen steht zwei Wochen lang alle drei bis vier Tage auf dem Programm.

  • Tipp: Überlegen Sie, wie Sie Ihrem Kind die Prozedur erleichtern können. Bsp. können Sie eine Geschichte vorlesen oder hören.

2. Haushaltsmitglieder überprüfen: Untersuchen Sie alle Familienmitglieder auf Läusebefall, um eine Ausbreitung zu verhindern.

    3. Umgebungsreinigung: Waschen Sie Bettwäsche, Handtücher und Kleidung, die in den letzten Tagen verwendet wurden, bei mindestens 60°C. Gegenstände, die nicht gewaschen werden können, sollten in einem luftdichten Beutel für mindestens 3 Tage aufbewahrt werden.

    Mögliche Anwendungsfehler

    • das Mittel wurde zu früh wieder ausgewaschen (zu kurze Einwirkzeit)
    • es wurde zu wenig von dem Mittel aufgetragen, so dass nicht alle Haare vollständig bedeckt waren
    • nach Auftragen des Mittels wurde ein Handtuch um den Kopf gebunden, dass das Mittel teilweise aufgesaugt hat
    • das Mittel wurde nicht gleichmäßig auf dem ganzen Kopf verteilt
    • das Haar war zu nass, so dass das Mittel zu sehr verdünnt wurde

    Weitere Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten Sie hier:

    Weitere Informationen des Robert Koch Institutes

    Weitere Informationen des Umweltbundesamtes

    Weitere Informationen des Gesundheitsamtes (Landkreis Dahme-Spreewald)