Informationen des Einwohnermeldeamtes - Änderungen zum Reisepass und Kinderreisepass
Gebührenänderung des Reispasses zum 01.01.2024
Zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60 € auf 70 €. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet weiterhin 37,50 €.
Änderungen zum Kinderreisepass:
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Warum werden die Kindereisepässe abgeschafft?
Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit
geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines
Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass).
Berücksichtigen Sie, dass die Herstellung eines Personalausweises ca. 2 – 3 Wochen und die des Reisepasses ca. 4 – 5 Wochen dauert.
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind? Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen
sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass erforderlich.
Informationen zum Thema, welches Reisedokument in dem jeweiligen Reiseland anerkannt wird, entnehmen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen:
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).