Information des Bürgermeisters zum FNP/LP (Offenlage Flächennutzungsplan / Landschaftsplan) vom 11.03.2024
INFORMATION DES BÜRGERMEISTERS
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Heidesee,
seit dem 07. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 erfolgt die Offenlage des Entwurfs eines Flächennutzungsplanes (FNP) und eines Landschaftsplanes (LP) für das gesamte Gebiet unserer Gemeinde.
In den vergangenen Tagen erhielt die Verwaltung mehrfach Anfragen und auch Einwendungen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, insbesondere zu möglichen Nutzungen in den gewässernahen Bereichen mit Fragen zu den Themen Bebaubarkeit in Ufernähe, Steganlagen oder auch die Errichtung von öffentlichen Wanderwegen an den Uferbereichen.
Wir möchten ausdrücklich klarstellen, dass in den ufernahen Bereichen (im 50m-Bereich) seitens der Gemeinde Heidesee nicht geplant wird, dass
- große Flächen des Ufers zu öffentlichen Wanderwegen umgenutzt oder
- private Bebauungen, wie Gebäude oder Stege, im 50m-Uferbrereich abgerissen
werden sollen.
Die im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan, insbesondere auf den Karten 17a bis 17 f des Landschaftsplanes dargestellten Maßnahmen, beziehen sich - wie in § 61 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege aufgeführt - auf Neubaumaßnahmen in den ufernahen Bereichen.
Eine Klarstellung der nicht präzisen Formulierung zwischen Bestandschutz und Neubaumaßnahmen wird im nächsten Entwurf Berücksichtigung finden.
Wie bisher auch, stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/-innen des Bauamtes für Ihre Fragen persönlich während der Sprechzeiten oder auch telefonisch zur Verfügung:
Frau Mey | 033767 795-419 |
Herr Krienitz | 033767 795-411 |
Frau Palm | 033767 795-412 |
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