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Grundsteuerreform

Aktuelles zur Grundsteuerreform

(Stand: 10. Dezember 2024)

 

Versand der Grundsteuerbescheide ab 2025 von der Gemeinde Heidesee

Die bisherigen Grundsteuerbescheide der Gemeinde Heidesee verlieren mit dem 01.01.2025 ihre Wirksamkeit.

Sie erhalten Anfang 2025 die neuen Grundsteuerbescheide auf Grundlage der Messbescheide des Finanzamtes.

Diese sind bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides gültig und enthalten den neu berechneten Grundsteuerbetrag, auf dessen Grundlage Ihre zukünftigen Zahlungen erfolgen werden.

Pachtgrundstücke

Die Steuerpflicht für Gebäude auf fremdem Grund und Boden geht zukünftig auf den Grundstückseigentümer über.

Wichtige Hinweise für Daueraufträge

Wir bitten Sie, bestehende Daueraufträge für die Grundsteuer zu löschen, um unnötige Rückzahlungen zu vermeiden. Die Gemeindekasse darf keine Zahlungen verwalten oder aufbewahren, denen keine offene Forderung zugrunde liegt.

Berechnung des Grundsteuerbetrages

Der Betrag berechnet sich aus dem Mess-betrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde Heidesee.

Fragen zu den Grundsteuermessbeträgen

Falls Sie Fragen zu den neu festgelegten Grundsteuermessbeträgen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Königs Wusterhausen. Die Gemeinde Heidesee kann Ihnen bei Fragen zu den Berechnungsgrundlagen leider keine Auskunft geben.


Abweichungen aufgrund früherer Daten – Grundsteueränderungsanzeige

Da die Berechnungen auf Grundlage der Daten aus dem Jahr 2022 sind, kann es vorkommen, dass Änderungen wie Bebauungen, Kernsanierungen oder Eigentümerwechsel noch nicht berücksichtigt wurden.

Beachten Sie bitte, dass im Fall von Änderungen das Grundstück betreffend, beispielsweise Wertänderungen (Anbau, Neubau, Abriss), eine Grundsteuer--änderungsanzeige ohne Aufforderung beim Finanzamt Königs Wusterhausen einzureichen ist.     (https://gemeinde-heidesee.de/allgemeine-informationen/aktuelles/grundsteuerreform)

Eigentümerwechsel werden dem Finanzamt automatisch vom Amtsgericht mitgeteilt. Die Ummeldung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Änderung der Grundsteuermess-bescheide ist nur durch das Finanzamt möglich, die Gemeinde wird Anpassungen der Grundsteuerbescheide durchführen, sobald die aktualisierten Daten vom Finanzamt vorliegen.

Verpflichtung zur Zahlung trotz Einspruch/Widerspruch

Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer auch dann gezahlt werden muss, wenn gegen den Bescheid ein Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt wurde.

Sollte das Finanzamt im Nachhinein eine Änderung des Grundsteuermessbetrags vornehmen, wird Ihnen ein korrigierter Grundsteuerbescheid zugestellt. Ein eventuell zu viel gezahlter Betrag wird Ihnen selbstverständlich erstattet.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieser Änderungen.

Ihr Steueramt der Gemeinde Heidesee

 

Downloads (PDF):

Aushang Merkblatt GrdSt 2025

Ausfüllanleitung Grundsteuer Änderungsanzeige