Information zur Ausweitung des Verpflegungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Heidesee
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass wir in unseren Kindertageseinrichtungen
entsprechend den Regelungen des Kita Gesetzes des Landes Brandenburg das Verpflegungsangebot ab
dem
01.07.2023
für die Kinder erweitern werden.
Kindergarten und Krippe:
Mit einer Frühstücksverpflegung in den Kitas wird den Kindern eine Vollverpflegung während ihres
Aufenthaltes in den Einrichtungen ermöglicht. Wie bereits bei der Mittags- und Vesperversorgung wird
auch hier der „Bindower Dorfkrug“ das Frühstücksangebot absichern. Bringen Sie bitte aus diesem
Grund ab dem 01.07.2023 kein Frühstück mehr für Ihr Kind von zu Hause mit.
Hort:
Für die Hortkinder wird eine Vesperverpflegung angeboten. Auch diese wird durch den „Bindower
Dorfkrug“ geliefert.
Sollten Sie Fragen zur Erweiterung des Verpflegungsangebotes haben, wenden Sie sich bitte an die
Einrichtungsleitung oder an die Gemeinde Heidesee/Fachbereich Ordnungs- und Sozialamt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister