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Ausschreibungen

Interessenbekundungsverfahren Schulsozialarbeit in der Gemeinde Heidesee

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Heidesee beabsichtigt für die Grund- und Oberschule Friedersdorf sowie für die Grundschule Prieros zum Schuljahr 2023/2024 je eine Schulsozialarbeiterin bzw. einen Schulsozialarbeiter gemäß § 13a SGB VIII i.V.m. §§ 4 und 9 Abs. 1 Brandenburgisches Schulgesetz vorzuhalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Genehmigung und Finanzierung durch den Landkreis Dahme-Spreewald.

Zu diesem Zweck führt die Gemeinde ein Interessenbekundungsverfahren zur Konzipierung und Durchführung eines Angebotes "Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Heidesee“ durch. Die Gemeinde sucht für diese Aufgaben einen freien Träger der Jugendhilfe gemäß den §§ 3, 74 und 75 SGB VIII.

Leistungsort:

  • Grund- und Oberschule Friedersdorf, Kastanienallee 9a in 15754 Heidesee
  • Grundschule Prieros, Am Palagenberg 10 in 15754 Heidesee

Diese Schulen befinden sich in Trägerschaft der Gemeinde.

Gesetzliche Grundlage für die Erbringung der Leistung:

Grundlage für die Angebote der Schulsozialarbeit sind die Leistungsbereiche der §§ 11, 13, 13a und 14 des SGB VIII. Weiterhin finden die §§ 4 und 9 Abs 1 Brandenburgisches Schulgesetz Anwendung auf die Sozialarbeit an Schulen.

Die Leistung soll durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 3 SGB VIII erbracht werden. Die Leistungen richten sich an junge Menschen im Sinne des §7 Abs. 1 SGB VIII, in diesem Falle an Kinder im Grundschul- und Oberschulalter.

Der Kooperationsauftrag zwischen Jugendhilfe und Schule begründet sich in § 81 SGB VIII.

Zielgruppe:

Grundsätzlich richtet sich Sozialarbeit an den Schulen in der Gemeinde Heidesee vorrangig an alle Schülerinnen und Schüler der benannten Schulen sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der jeweiligen Schule.


Leistungsumfang:

Ausgeschrieben werden 2 Vollzeitstellen mit 39 Stunden pro Woche.


Fachliche Voraussetzung:

Der freie Träger der Jugendhilfe sichert und verantwortet die Leistungserbringung für Sozialarbeit an
benannten Schule durch eine anerkannte Fachkraft mit einem Abschluss als Dipl.- Soz.- Päd- FH,
Sozial- Päd. BA oder vergleichbar ab.

Förderung und Zuwendungsverfahren:

Diese Maßnahme ist gemäß „Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugend(sozial)arbeit“ förderfähig. Der freie Träger erhält auf gesonderten Antrag eine Zuwendung.

Diese erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Personalkosten.

Für jede geförderte Personalstelle wird pro Jahr eine Verwaltungskostenpauschale von 10 % der vom Landkreis Dahme-Spreewald geförderten Zuwendung für Personalkosten gezahlt.

Weiterhin wird eine Zuwendung für Fortbildungsmaßnahmen in Höhe von 300,00 Euro pro Jahr gewährt.

Die verbleibenden 15 % werden durch die Kommune finanziert.

Bewerbung:

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit langjährigen Erfahrungen im Bereich der Schulsozialarbeit sowie Erfahrungen mit Kooperationsprojekten mit kommunalen Schulträgern. Der*die Sozialarbeiter*in an den Schulen sollte in einem Team von Jugendarbeiter*innen bzw. Jugendsozialarbeiter*innen eingebunden sein, um hohe fachliche Anleitung und Austausch zu sichern. Im Rahmen der Bewerbung ist besonders auf die Fachanleitung einzugehen.

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Ein sozialpädagogisches Konzept mit Angaben zur Zielstellung, zur pädagogischen Arbeitsweise, zu den Methoden, zur Kooperation mit den Schulen, dem Schulträger und mit anderen Trägern und Fachkräften sowie Angaben zum Umfeld der Schule (schülerbezogene Leistungen, elternbezogene Leistungen, schulbezogene Leistungen, Vernetzungsleistungen)
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Sofern erforderlich der Anerkennungsnachweis als Träger der freien Jugendhilfe
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
    nicht älter als 3 Jahre)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Kurzbeschreibung über die bisherigen Leistungsbereiche im Rahmen von Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit mit Angaben über die Anzahl der beschäftigten Sozialarbeiter*innen

Optional:

  • Nachweis über die Qualifizierung des eingesetzten Personals, falls dieses bereits vorhanden ist
  • Referenzen anderer kommunaler Schulträger

Bewerbungsbedingungen:

Frist:

  • 15.05.2023, 12:00 Uhr

Form:

  • schriftlich und mit vollständigen Unterlagen
  • per Post an
Gemeinde Heidesee
Lindenstr. 14b
OT Friedersdorf
15754 Heidesee

Bitte das Kennwort „Bewerbung Schulsozialarbeit“ auf dem Umschlag vermerken.

Vergabekriterien:

  1. Berücksichtigung der fachlichen Besonderheiten für die Sozialarbeit an Schule
  2. Ziel- und aufgabenbezogene Betrachtungen im Konzept für die Schulen in Heidesee
  3. Erfahrungen im Bereich Schulsozialarbeit/ Sozialarbeit an Schulen
  4. Regionaler Bezug in der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit und Beteiligung an relevanten Netzwerken
  5. Materielle Rahmenbedingungen (Angebote/ Möglichkeiten des Trägers/personelle Voraussetzungen)
  6. Fachanleitung/Begleitung, Netzwerke, Supervision
  7. Referenzen anderer kommunaler Schulträger

Beginn der Schulsozialarbeit:

Oberschulteil Friedersdorf:

  • Die Schulsozialarbeit soll zum Schuljahr 2023/2024, jedoch spätestens ab dem 01.01.2024, beginnen.

Grundschulteil Friedersdorf und Grundschule Prieros:

  • Die Schulsozialarbeit soll ab dem 01.01.2024 beginnen.

Sollte eine Stellenbesetzung mit den geforderten Fachkräften (siehe fachliche Voraussetzungen) durch den Träger nicht bis zum 31.05.2023 nachgewiesen werden, ist es der Gemeinde Heidesee überlassen, Gespräche mit anderen Bewerber*innen über die Stellenbesetzung zu führen oder ein
erneutes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Voraussetzung für den Beginn einer Kooperation ist die noch ausstehende Genehmigung und Finanzierung durch den Landkreis Dahme-Spreewald. Diese ist bereits beantragt worden.

Hinweis:

Die Interessenten sind mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der vorgenannten Stelle in Papierform einzureichen

Bitte nur schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk:
Kennwort „Bewerbung Schulsozialarbeit“.

Eine andere Übersendungsform ist nicht zugelassen und fehlerhaft eingereichte Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Zu beachten ist insbesondere die Vollständigkeit der Unterlagen. Nachweise und Bestätigungen, die Dritte erstellen, können in Kopie beigefügt werden. Die Bewerbung ist zwingend rechtsverbindlich und eigenhändig zu unterzeichnen.

Nachfragen richten Sie bitte an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Björn Langner

Bürgermeister

Stand: 21.04.2023